Kinderanwaltschaft

Engagiert und beharrlich setze ich mich für die Anliegen der Kinder und Jugendlichen ein.

Auch Kinder und Jugendliche haben eine Meinung und Rechte. Jedoch fehlt ihnen oft das Wissen und die Möglichkeit diese einzubringen. Als Kinderanwältin bin ich ihr Sprachrohr und vertrete Ihre Anliegen in Verfahren vor Behörden (insbesondere der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB) und bei den Gerichten. Dort stelle ich in Ihrem Namen Anträge und reiche Gesuche ein.

 

Damit ich die Kinder oder Jugendliche vertreten kann, kläre ich meist an ihrem Wohnort im Gespräch mit ihnen ihre Interessen und Wünsche. Alle Gespräche mit den Kindern oder Jugendlichen, führe ich altersgerecht. Beim Zuhören beobachte ich auch ihre Wortwahl, ihre Mimiken, ihre Gesten, ihre Stille oder ihr kämpferisches Aufbegehren. Ich will wissen, wie es ihnen geht und frage sie manchmal, ob sie traurig sind, ob sie wütend sind etc. Manchmal wollen oder können die Kinder nicht darüber sprechen, das respektiere ich. Bekannt ist mir auch ihre Ambivalenz, so sprechen sie einmal gut über ihre Situation und das nächste Mal ganz schlecht. Auch das sind Zeichen, die ernst zu nehmen sind und ihre Gefühle zeigen. Um ihre Anliegen besser kennen zu lernen, spreche ich oft auch mit ihren Eltern, Grosseltern, den Lehrern, oder ihren Freunden.

 

Nach diesen sorgfältig geführten Gesprächen bespreche ich mit den Kindern oder Jugendlichen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und die Anträge oder Gesuche die ich in ihrem Interesse stellen werde.

 

Meine Aufgabe als Kinderanwältin ist also den Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben.

 

Beauftragt werde ich von Gerichten, der KESB oder direkt von den Kindern oder Eltern.